SEA GATE

01.10.2015

SEA GATE ist die maritime Galileo Test- und Entwicklungsumgebung im Hafenbereich von Rostock.
Hierbei handelt es sich um ein bodengebundenes Funknavigationssystem unter Verwendung von simulierten Galileo-Signalen (europäisches Gegenstück zum amerikanischen Satellitennavigationssystem GPS), die von stationären, terrestrischen Sendestationen im Forschungshafen Rostock ausgesendet werden.

Seit Oktober 2015 (und nach aktuellem Stand bis September 2017) arbeiten mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) e. V - Institut für Kommunikation und Navigation (IKN), der Universität Rostock - Institut für Automatisierungstechnik und der Hochschule Wismar - Institut für Innovative Schiffs-Simulation und Maritime Systeme (ISSIMS) - Fachgebiet Automatisierungstechnik/Mechatronik (ATM) 3 Forschungspartner zusammen, um am Standort Rostock den Betrieb des SEA GATE sicherzustellen und SEA GATE als Teil der Forschungsinfrastruktur im Forschungshafen und am Standort Rostock zu erhalten.

Zielstellungen aus der Kooperation der Forschungspartner:

  • zukunftsfähige Erweiterung und Zusammenführung von Navigations- und Kommunikationssystemen mit sich ergänzenden Technologien unter dem Aspekt der Integritätsüberwachung und technologieübergreifenden Servicebereitstellung
  • zukunftsorientierte Ausbildung auf dem Gebiet der maritimen Satelliten-gestützten Navigations- und Kommunikationstechnik und
  • Forschung und Entwicklung mit hohem wissenschaftlichen Anspruch und Innovationswert

 

Die Forschungs-GmbH Wismar fungiert in diesem Kooperationsvorhaben als Betreiberin des SEA GATE Funknavigationssytems. Sie übernimmt den Betrieb des SEA GATE Systems, führt diesen eigenverantwortlich und stellt ihn Dritten zur entgeltlichen Nutzung bereit.

Weiterführende inhaltliche Informationen zum Projekt „SEA GATE“ finden Sie unter: www.sea-gate.de


SEA GATE: "Ein Projekt im Auftrag des Deutschen Zentrum für Luft-und Raumfahrt e.V. (DLR) mit
Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Kennzeichen 50 NA 0616)."

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